HERSTELLUNGSPROZESS
Umsetzung einer genau umschriebenen, innovativen Projektidee. Die eingereichten Projektideen müssen ein in sich abgeschlossenes Arbeitsprojekt umfassen.
PUBLIKATIONEN
Herausgabe von Publikationen über Berner Designer:innen, die von monografischem Wert sind oder eine längere, in sich geschlossene Schaffensperiode dokumentieren. Zusätzlich können Ausstellungskataloge von Gruppenausstellungen unterstützt werden, wenn sie ein repräsentatives Bild des gestalterischen Schaffens im Kanton Bern vermitteln. Gesuche können von Herausgeber:innen, Ausstellungsinstitutionen oder Designer:innen eingereicht werden. Grafiker:innenhonorare werden abgegolten, Autor:innenhonorare nicht. Grafikdesigner:innen, welche eine Publikation als Ausdrucksform ihres Projektes wählen, können ein Gesuch um einen Förderbeitrag an den Herstellungsprozess einreichen (siehe oben).
WERKPRÄSENTATIONEN
Ausstellungen, Modeschauen, Showrooms, Messeauftritte etc. im In- und Ausland. Ziel ist die finanzielle Unterstützung einzelner Designer:innen, nicht der veranstaltenden Institution. Gesuche zu Werkpräsentationen können laufend eingereicht werden, jedoch spätestens zwei Monate vor Beginn eines Projektes, einer Veranstaltung etc. (Dossier an foerderung@bernerdesignstiftung.ch).
WEITERBILDUNG
Die Stiftung unterstützt Weiterbildungen von Designer:innen im In- und Ausland. Dazu gehören Besuche von Workshops, Kursen und Artist-in-Residence-Aufenthalte. Gesuche können laufend eingereicht werden, jedoch spätestens zwei Monate vor Beginn der Weiterbildung (Dossier an foerderung@bernerdesignstiftung.ch).
AUSLANDSTIPENDIEN
Designer:innen können sich für Aufenthalte in den Auslandateliers des Kantons Bern bewerben (Paris, Berlin und New York). Laufende Ausschreibungen werden jeweils auf unserer Webseite publiziert. Neben der freien Unterkunft umfassen die Auslandstipendien auch einen substanziellen Beitrag an die Lebenshaltungs- und Reisekosten.